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Neue EU-Kennzeichen für KI-Inhalte: Transparenz wird sichtbar

Ob ein Bild, ein Video oder ein Text mit künstlicher Intelligenz erzeugt oder verändert wurde, ist für das Publikum oft kaum zu erkennen. Die Europäische Kommission hat deshalb am 13. Oktober 2026 ein neues System frei nutzbarer EU-Kennzeichen für KI-Inhalte vorgestellt. Es soll Kreativen, Herausgebern und anderen Anwendern generativer KI helfen, erforderliche Hinweise klar und einheitlich darzustellen.

Die zugrunde liegenden Transparenzpflichten aus Artikel 50 des europäischen AI Act gelten seit dem 2. August 2026. Der dazu veröffentlichte Verhaltenskodex für die Transparenz KI-generierter Inhalte unterscheidet zwischen Anbietern und Anwendern von KI-Systemen. Anbieter sollen erzeugte oder veränderte Inhalte technisch erkennbar und maschinenlesbar markieren. Anwender müssen bestimmte Inhalte für Menschen sichtbar kennzeichnen.

Erfasst werden insbesondere sogenannte Deepfakes: künstlich erzeugte oder veränderte Bilder, Audioaufnahmen und Videos, die echte Personen, Orte, Objekte oder Ereignisse täuschend authentisch erscheinen lassen. Hinzu kommen KI-generierte oder veränderte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse, wenn sie ohne menschliche Prüfung oder redaktionelle Kontrolle veröffentlicht werden und niemand die redaktionelle Verantwortung übernimmt.

Nicht jeder Einsatz von KI führt damit automatisch zu einer sichtbaren Kennzeichnung. Texte, die einen menschlichen Prüf- und Redaktionsprozess durchlaufen haben und für die eine Person oder Organisation redaktionell einsteht, sind von dieser besonderen Offenlegungspflicht ausgenommen. Für erkennbar künstlerische, kreative, satirische oder fiktionale Werke gelten zudem begrenzte Vorgaben, damit der Hinweis das Werk nicht unangemessen beeinträchtigt.

Das neue Kennzeichnungssystem umfasst ein allgemeines Symbol sowie Varianten für vollständig KI-generierte und teilweise mit KI veränderte Inhalte. Die Zeichen stehen in schwarzen und weißen Ausführungen mit unterschiedlicher Transparenz zur Verfügung. Nach Angaben der Kommission wurden sie mit Nutzern getestet. Besonders verständlich waren sie, wenn zusätzlich ein kurzer Hinweis wie „KI-generiert“ oder „mit KI verändert“ erschien.

Die Verwendung der EU-Symbole ist freiwillig, die gesetzlichen Transparenzpflichten sind es nicht. Ein Symbol allein garantiert deshalb noch keine rechtskonforme Umsetzung. Für digitale Medien wird vor allem ein sauberer redaktioneller Prozess entscheidend: Wo KI eingesetzt wird, müssen Herkunft, menschliche Prüfung und Verantwortung nachvollziehbar bleiben. Transparenz ist damit weniger eine zusätzliche Grafik als eine Frage verlässlicher redaktioneller Arbeit.

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