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Bewertungsportale sind zu unserem täglichen Ratgeber geworden: Bei welchem Thailänder schmeckt's am besten, welcher Autowerkstatt kann man vertrauen und in welchem Hotel ist's sauber und leise? All diese Fragen lassen wir uns gerne durch Bewertungsportale beantworten, in denen viele Nutzer ihre Zustimmung oder Ablehnung für Produkte und Dienstleister kundgetan haben.

Doch diese Portale stehen nicht zum ersten Mal in der Kritik. Vor einiger Zeit waren massenhaft gefakete Selbstbeweihräucherungen aufgefallen. Unter meist nur für den Zweck der Eigenbewertung angelegten Nutzeraccounts hatten viele sich selbst in den Himmel gelobt. Zur Zeit macht eher das Gegenteil Schlagzeilen, nämlich das negative Bewerten, das vielleicht gar nicht gerechtfertigt ist.

Im konkreten Fall hat sich ein Zahnarzt gegen eine äußerst schlechte Bewertung auf dem Ärztebewertungsportal Jameda gewehrt. Er wirft Jameda vor, ungerechtfertigte Kritik ungeprüft zuzulassen und somit den betroffenen Ärzten zu schaden. Der BGH sieht das ähnlich. Auch wenn der Gerichtshof dem öffentlichen Interesse an Auskünften über Ärzteleistungen sowie der Meinungsfreiheit eine große Bedeutung beimisst, hat sie nun die Hürden für schlechte Benotungen erhöht, indem es den Portalen auferlegt, solche Bewertungen zu überprüfen. Durch sein aktuelles Urteil (Az.: VI ZR 34/15) verpflichtet der BGH die Portale gegebenenfalls einen Nachweis über die Stichhaltigkeit der schlechten Beurteilung zu erbringen. Andernfalls könne jeder, der z.B. seinem Konkurrenten schaden will oder sich auch nur einen üblen Scherz erlauben will, wahllos über jemanden herfallen und so dessen Geschäft nachhaltig beschädigen.

Das Urteil wird gerade bei vielen Ärzten für Aufatmen sorgen, denn Jameda ist vielen von ihnen schon lange ein Dorn im Auge. Das Portal listet sämtliche niedergelassenen Ärzte in Deutschland auf und eröffnet somit die Möglichkeit jeden einzelnen zu bewerten, unabhängig davon, ob das die betroffene Person möchte oder nicht. Haarig wird die Sache dadurch, dass mehrfach schon der Verdacht aufkam, dass Jameda zahlende Kunden bevorzugt. Angeblich bekommen diese nämlich nicht nur eine kaum als Werbung gekennzeichnete herausgehobene Platzierung im Portal, sondern auch eine bevorzugte Behandlung bezüglich der Bewertung. Das vermuten zumindest einige Beobachter, denen die durchgehend guten Benotungen dieser Kunden aufgefallen sind. Behauptungen, wonach Jameda-Vertreter Ärzten einen gewissen Schutz vor Negativbeurteilungen zugesagt haben sollen, weist Jameda vehement von sich.

Wie dem auch sei, der missbräuchlichen Fehlbewertung auf solchen Portalen wird nun also ein Riegel vorgeschoben. Die Betreiber der Portale müssen im Falle sehr kritischer Beurteilungen überprüfen, ob denn der Bewerter auch tatsächlich Kunde/Patient des Bewerteten war.

Die Entscheidung wird hoffentlich zu mehr Transparenz und Ehrlichkeit bei den einschlägigen Portalen führen. Erst kürzlich hat es Kritik von Verbraucherschützern für Vergleichsportale, die einem die günstigste Versicherung, den günstigsten Stromtarif usw. versprechen, gehagelt. Auch diese sind nicht die objektiven Ratgeber, als die sie sich ausgeben, sondern Makler, die ein Interesse daran haben, dass ihre Nutzer die Verträge abschließen, die dem Portal die beste Vermittlungskaution einbringt.

Als Nutzer ist also eine gesunde Portion Skepsis gegenüber "unabhängigen" Bewertungs- und Vergleichsportalen geboten, auch wenn solche Urteile wie das oben genannte, auf Dauer hoffentlich mehr Verbrauchersicherheit bringen werden.

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